Online Anmeldung für die Waldspielgruppe Waldzwärgli

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Allgemeine Bedingungen der Waldspielgruppe Waldzwärgli (AGB)

Kosten / Kündigungsfrist

Die Kosten betragen 24.- Franken pro Morgen, inklusive Znüni und Material.

Die Anzahl der Waldmorgen pro Quartal richtet sich nach dem Schuljahresplan der Gemeinde Glattfelden.

Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise im Voraus jeweils Ende August / Oktober / Januar / April. Bei ausbleibender Zahlung und nach erfolgloser zweiter Mahnung kann dem Kind der weitere Waldspielgruppenbesuch verweigert werden. Dies befreit die Eltern jedoch nicht von ihrer Zahlschuld. Der erste Monat gilt als Probezeit. Danach beträgt die Kündigungsfrist einen Monat auf Ende des Quartals. Das letzte Quartal vor dem neuen Schuljahr ist nicht kündbar.

Eine Rückerstattung der Kosten bei Ferienabwesenheit oder Krankheit ist nicht möglich.

 

Annullierung / Kürzung eines Waldmorgens seitens der Waldspielgruppe Waldzwärgli

Die Waldspielgruppe findet bei jeder Witterung statt. Wird ein einzelner Waldspielgruppenvormittag aus Gründen höherer Gewalt (Sturm, extreme Minustemperaturen, sehr starker Schneefall, u.a.) oder aus Krankheitsgründen gekürzt bzw. ganz abgesagt, werden keine Kosten rückerstattet. Es werden keine Entschädigungen bezahlt.

 

Versicherung / Diverses

Unfall- und Haftpflichtversicherung liegen in der Verantwortung der Eltern. Kinder, die sich mehrmals negativ in der Gruppe oder  den Leiterinnen gegenüber verhalten, können ausgeschlossen werden. Für vergessene, verlorene oder gestohlene Gegenstände wird jegliche Haftung abgelehnt.